Privatwasserzähler / Sprengwasserzähler / Preise
Trinkwasser, das Sie für die Bewässerung Ihres Gartens nutzen und damit nicht als Abwasser in die Kanalisation einleiten, kann bei der Berechnung des Entwässerungsentgelts abgezogen werden, wenn die dafür genutzte Wassermenge über einen Wasserzähler bzw. Privatwasserzähler nachgewiesen wird.
Wasseruhr: Wechsel oder Einbau
Die Eichfrist eines Sprengwasserzählers beträgt 6 Jahre, danach muss der Zähler gewechselt werden.
Unmittelbar nach der Wechselung oder Einbau muss der Antrag des Privatwasserzählers an die zuständigen Wasserbetriebe übermittelt werden.
Auf Wunsch bringen wir den Antrag für Sie gleich mit.
Wechsel Wasserzähler: Unser Angebot für Sie:
Wechselung eines Privatwasserzählers / Sprengwasserzähler bis 1/2 Zoll - Baulänge 80mm oder 110mm inklusive Wasseruhr mit Eichgebühr, sowie Wegekosten bis 10km An.-u. Abfahrt und Formblatt für die Wasserbetriebe:
Wechsel 75,- Euro inkl. Mwst
Hinweis:
Auslaufarmaturen/Zapfventile in Benutzung eines Privatwasserzählers müssen gegen Rückfließen, entsperechend den Einbaurichtlinien der Berliner Wasserbetriebe, abgesichert sein.
Einbau Wasserzähler: Unser Angebot für Sie:
Einbau - Neuinsatallation für einen Privatwasserzähler / Sprengwasserzähler bis 1/2 Zoll - Baulänge 80mm oder 110mm inkl. Wegekosten, Anschlußmaterial und Formular in Ihre bauseits Installierte Trinkwasserleitung ( nur Stahl oder Kupferleitungen ) :
fester Einbau ab 185,- Euro zzgl. Mwst
mobiler Einbau ab 85,- Euro zzgl. Mwst
Bei anderen Rohrwerkstoffen können Aufpreise dazu kommen, die vorab mit Ihnen geklärt werden.